Artikel 1 - Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung von Finanzkonglomeraten (Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung - FkSolV) (FkSolVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 06.02.2018 BAnz AT 09.02.2018 V1; Geltung ab 10.02.2018

Artikel 1 Aufhebung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung


Artikel 1 ändert mWv. 10. Februar 2018 FkSolV

Die Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672), die durch Artikel 11 Absatz 7 des Gesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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