Die
Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider vom
12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2379) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- § 4 Absatz 1 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- Satz 4 ist zu streichen.
- b)
- Nach dem neuen Satz 4 ist folgender Satz einzufügen:
„Der Betreiber hat unverzüglich nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme die Art der Bestimmung des Referenzwertes nach den Sätzen 1 bis 3 festzulegen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren."
- 2.
- § 9 Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In den Buchstaben a und b ist jeweils das Wort „pneumophilia" durch das Wort „pneumophila" zu ersetzen.
- b)
- In Buchstabe c ist das Wort „non-pneumophilia" durch das Wort „nonpneumophila" zu ersetzen.