Berichtigung der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchVBer k.a.Abk.)

B. v. 09.02.2018 BGBl. I S. 202 (Nr. 6); Geltung ab 19.08.2017
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 19. August 2017 42. BImSchV § 4, § 9

Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2379) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
§ 4 Absatz 1 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
Satz 4 ist zu streichen.

b)
Nach dem neuen Satz 4 ist folgender Satz einzufügen:

„Der Betreiber hat unverzüglich nach der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme die Art der Bestimmung des Referenzwertes nach den Sätzen 1 bis 3 festzulegen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren."

2.
§ 9 Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In den Buchstaben a und b ist jeweils das Wort „pneumophilia" durch das Wort „pneumophila" zu ersetzen.

b)
In Buchstabe c ist das Wort „non-pneumophilia" durch das Wort „nonpneumophila" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Im Auftrag Hans-Joachim Hummel



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