Die
BG Verkehr-Gebührenverordnung vom
18. Juli 2013 (BGBl. I S. 2713), die zuletzt durch
Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Gebührenverordnung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
(BG Verkehr-Gebührenverordnung - BGVGebV)".
- 2.
- In § 1 Absatz 1 werden die Wörter „Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft" durch die Wörter „Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation" ersetzt.
- 3.
- Die Anlage (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem dem Abschnitt I vorangestellten Text werden die Wörter „Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft" durch die Wörter „Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation" ersetzt.
- b)
- Der Überschrift zu Abschnitt II werden die Wörter „und auf dem Gebiet des Schiffsrecyclings nach der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und des Internationalen Übereinkommens von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (Übereinkommen von Hongkong)" angefügt.
- c)
- Dem Abschnitt II Buchstabe F werden die folgenden Nummern angefügt:
Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro
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„2605 | Erteilung der Inventarbescheini- gung nach Erstbesichtigung | 745
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2606 | Erteilung der Inventarbescheini- gung nach Erneuerungsbesich- tigung | 515
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2607 | Verlängerung der Geltungsdauer der Inventarbescheinigung | 115
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2608 | Erteilung der Recyclingfähig- keitsbescheinigung | 515
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2609 | Verlängerung der Geltungsdauer der Recyclingfähigkeitsbeschei- nigung | 115
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2610 | Genehmigungen und Prüfungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und/oder nach dem Übereinkommen von Hongkong | nach Zeitauf- wand".
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Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen
V. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 237