Artikel 2 - Anordnung zur Aufhebung von dienstrechtlichen Anordnungen im Bereich der Deutschen Postbank AG (PostDRAufhAO k.a.Abk.)

A. v. 05.02.2018 BGBl. I S. 217 (Nr. 7); Geltung ab 01.03.2018

Artikel 2


Artikel 2 ändert mWv. 1. März 2018 BDO§35PostbankAGAnO

Die Anordnung zur Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde im Sinne des § 35 der Bundesdisziplinarordnung im Bereich der Deutschen Postbank AG vom 7. April 1995 (BGBl. I S. 741) wird aufgehoben.



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