Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der VVG-Informationspflichtenverordnung (1. VVG-InfoVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.03.2018 BGBl. I S. 225 (Nr. 8); Geltung ab 14.03.2018
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Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Absatz 2 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes, von denen Absatz 2 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2789) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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