Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten (SchwPestVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Schweinepest-Verordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SchwPestVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwPestVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Schweinepest-Verordnung
B. v. 20.03.2018 BGBl. I S. 383
Bekanntmachung SchwPestVNB 2018
... Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 7. März 2018 (BGBl. I S. 226 ) wird nachstehend der Wortlaut der Schweinepest-Verordnung in der seit dem 14. März 2018 ...


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