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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 - ERP-WPG 2018 k.a.Abk.)

G. v. 08.03.2018 BGBl. I S. 343 (Nr. 9); zuletzt geändert durch § 7 G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2213
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens



Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

 
835.155.000
Euro

festgestellt.


§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.


§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan



Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.


§ 4 Übernahme von Gewährleistungen



(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 3.300.000.000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) 1Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. 2Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.


§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge



Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.


§ 6 Befristung



Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 außer Kraft. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 wurde am 06.12.2018 verkündet.




§ 7 Inkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 16. März 2018 ERP-WPG 2017 § 6

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

Brigitte Zypries

Der Bundesminister für besondere Aufgaben

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundesministers der Finanzen beauftragt

Peter Altmaier


Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007



Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2016
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Kapitel 1 Investitionsfinanzierung


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2018
1.000 €
Betrag
für
2017
1.000 €
Ist-Ergebnis
2016
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
 Ausgaben     
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-
men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten
Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zum 1. Januar
2018 zu gründenden KfW-Beteiligungstochter eingesetzt.
42.700 48.200 14.960

Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-
mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-
ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten
der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-
träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-
cke mit einem Volumen von rd. 6.320 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-
den:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 450 Mio. Euro
b) Existenzgründungen und Wachstums-
finanzierungen
3.810 Mio. Euro
c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften
60 Mio. Euro
d) Innovationen 1.000 Mio. Euro
e) Exportfinanzierung 1.000 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-
passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen
zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das
ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-
haft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2018 geplante Förder-
volumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden
soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungs-
finanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur".
b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-
finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des „ERP-Venture
Capital-Fondsinvestments" der KfW, soweit nicht im Rechnungs-
kreis der KfW-Beteiligungstochter erfasst, sowie des ERP-Start-
fonds.
c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die
mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem
Kapital erleichtern.
d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung
neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung.
e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro
für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge
der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen
(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen
nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich
31. Dezember 2017.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen
sich auf 801,5 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2019 bis 185,9 Mio. Euro
Jahr 2020 bis zu 144,6 Mio. Euro
Jahr 2021 bis zu 115,4 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren 355,6 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
- die KfW-Beteiligungstochter. Die 100%-Tochtergesellschaft der
KfW soll zum 01.01.2018 gegründet und soll Mitte 2018 ihre ope-
rative Tätigkeit aufnehmen.
- die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" der KfW, soweit im
Rechnungskreis der KfW-Beteiligungstochter erfasst.
Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen
und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen
dienen. Die Tochtergesellschaft wird auf Eigenkapital spezialisiert sein,
insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture
Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Pro-
gramms „ERP-VC-Fondsinvestment", welches bisher dem Titel 892 01
zugeordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvestment" wird zum
operativen Start der Beteiligungstochter Mitte 2018 von der KfW auf
die KfW-Beteiligungstochter übertragen.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzie-
rungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech
Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion",
die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
- die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständi-
schen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-
wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch
in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-
leichtern;
- die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I
und II sowie des 2017 aufgesetzten Nachfolgefonds High-Tech
Gründerfonds III;
- die Dotierung der mit der KfW zusammen durchgeführten, im Rah-
men der Neuausrichtung aus der KfW ausgegliederten Beteili-
gungsfinanzierung (Ausgründung coparion-Fonds).
Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit
dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen-
und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-
jahr 2018 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-
zahlung in den Jahren 2019 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-
freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-
tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/
Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre
belaufen sich auf rund 2.084 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro
für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Sti-
pendienprogramme, und zwar
- 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem
Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und
südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland
ermöglicht wird,
- 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem
jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-
keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule
in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-
ship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für
die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-
tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/
jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-
nischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich
an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen
Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu
machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 4,98 Mio. Euro veranschlagt, fällig in
den Jahren 2019 bis 2021, um die Verlängerung des MOE/GUS-
Stipendienprogramms sowie des deutsch/jüdisch-amerikanischen
Begegnungsprojekts bewilligen zu können.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-
lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-
dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem
Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den
Jahren 2019 bis 2022, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-
nen.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-
schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich
aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember
2016 rund 2.100 Mio. Euro.



Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
281.700 T€
Jahr 2019 bis zu 42.500 T€
Jahr 2020 bis zu 41.900 T€
Jahr 2021 bis zu 36.400 T€
in künftigen Haushaltsjahren 160.900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01
und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und
682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-
den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstigen Verpflich-
tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
228.400 243.100 236.440
Zahlungsverpflichtungen
davon fällig:
801.500 T€
Jahr 2019 bis zu 185.900 T€
Jahr 2020 bis zu 144.600 T€
Jahr 2021 bis zu 115.400 T€
in künftigen Haushaltsjahren 355.600 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01
und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und
682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-
den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und euro-
päischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und
mittlere Unternehmen in Deutschland durch eine zum 1. Januar 2018 zu
gründende KfW-Beteiligungstochter
10.000 - -
Verpflichtungsermächtigungen
davon fällig:
105.000 T€
Jahr 2019 bis zu 5.000 T€
Jahr 2020 bis zu 5.000 T€
Jahr 2021 bis zu 5.000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 90.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01
und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und
683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-
den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur
Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in
Deutschland.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01
geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des
BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden
500.000 500.000 162.279
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig
2.083.600 T€
in künftigen Haushaltsjahren 2.083.600 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet
werden.
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler
sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/
jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach
Deutschland
2.700 2.700 2.658
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
4.980 T€
Jahr 2019 bis zu 1.660 T€
Jahr 2020 bis zu 1.660 T€
Jahr 2021 bis zu 1.660 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung
3.600 3.600 2.613
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
5.100 T€
Jahr 2019 bis zu 1.500 T€
Jahr 2020 bis zu 1.300 T€
Jahr 2021 bis zu 1.300 T€
Jahr 2022 bis zu 1.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01
und 682 01 geleistet werden.
01.000 0
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 787.400 798.600 418.950
Abschluss    
Zuweisungen und Zuschüsse 6.300 6.300 5.722
Ausgaben für Investitionen 781.100 792.300 413.679
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 787.400 798.600 418.950


Kapitel 2 Sonstige Ausgaben


Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2018
1.000 €
Betrag
für
2017
1.000 €
Ist-Ergebnis
2016
1.000 €
Erläuterungen
123456
 Sonstige Ausgaben     
427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch
für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt-
lich Tätige
200200-

Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Per-
sonal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des
ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwal-
tungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus
der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für
Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse
voraussetzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der
Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören
Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-
vermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-
vermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen
werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,
Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen
können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2017 aufgenommenen Mittel vorge-
sehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus
der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-
ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen
Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in
Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung
der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-
tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-
und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung
der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die
sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögens-
bereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen
von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermö-
genssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Aus-
gaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des
Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.


531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten
des ERP-Sondervermögens
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01
und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.
250750244
575 01-680 Zinsaufwendungen
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01
und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.
5001.000 0
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 505022
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 --0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen 46.755 00
Summe Sonstige Ausgaben 47.755 2.000 266
Abschluss   
Sonstige Ausgaben 47.755 2.000  
Zinskosten -- 
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 47.755 2.000 266


Kapitel 3 Einnahmen


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2018
1.000 €
Betrag
für
2017
1.000 €
Ist-Ergebnis
2016
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
 Einnahmen    

Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-
sehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV 575.575 T€
b) Verzinsung Nachrangdarlehen 0 T€
c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen 18.003 T€
Summe 593.578 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr einge-
setzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der
risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs
der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteil des ERP-
Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu
gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung
abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-
genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen
werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im
Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Son-
dervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Senator der Finanzen Berlin 1.053 T€
Unternehmen 180.194 T€
Summe 181.247 T€
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan-
zierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-
nehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01
(Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstige Ver-
pflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des
ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewähr-
ten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro-
gramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die
vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be-
träge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden
aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm be-
zuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von
Altzusagen.
Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden,
bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Auf-
grund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das
ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.
2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der
Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel
682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen
Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere
Unternehmen in Deutschland) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstatten-
den Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite
beschafft werden.


119 99-680 Vermischte Einnahmen 0013.935
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 000
162 01-691 Erträge aus Vermögen 593.578 172.502 605.874
182 01-691 Tilgung von Darlehen 181.247 217.184 85.679
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die-
nen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
0350.384 0
231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-
steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-
schaft
60.330 60.530 66.600
a) ERP-Innovationsprogramm: 43.010 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8.320 T€
c) ERP-Startfonds: 9.000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur
Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaus-
halt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und
Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des
ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur
Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen
Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02
---
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW 000
Gesamteinnahmen 835.155 800.600 772.088
Abschluss    
Verwaltungseinnahmen 00 
Übrige Einnahmen 835.155 800.600  
Gesamteinnahmen 835.155 800.600 772.088


Abschluss


Ka-
pitel
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
ZinskostenZuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen
1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 €
1Investitions- und
Exportfinanzierung
835.155 787.400 47.755  6.300 781.100
2Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
 47.755     
  835.155 835.155 47.755  6.300 781.100


Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1


Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2018
a) Bis einschl.
31.12.2016
eingegangene
Verpflichtungen
fällig ab 2018
b) VE 2017
c) VE 2018
davon fällig
20182019202020212022 ff.
in Mio. €
1 2345678
892 01 Mittelständische Unterneh-
men, Exportfinanzierung
42,7 a) ------
b) ------
c) 281,700-42,50041,90036,400160,900
683 01 Förderkosten 228,4 a) 742,500177,700139,400105,20081,500238,700
b) 301,90051,30047,10040,10034,600128,800
c) 801,500-185,900144,600115,400355,600
682 01 Förderkosten für die zu
gründende Beteiligungs-
tochter der KfW
10,0 a) ------
b) ------
c) --5,0005,0005,00090,000
681 02 Gewährung von Stipendien
und Förderung von
Informationsreisen
2,7 a) 1,6231,623----
b) 3,1201,0401,0401,040--
c) 4,980-1,6601,6601,660-
681 03 Förderung von Maßnahmen
im Rahmen des Deutschen
Programms für transatlan-
tische Begegnung
3,6 a) 3,7981,8900,9470,961--
b) 5,1001,5001,3001,3001,000-
c) 5,100-1,5001,3001,3001,000
Summe 287,4 a) 747,921181,213140,347106,16181,500238,700
b) 310,12053,84049,44042,44035,600128,800
c) 1.093,280 -236,560194,460159,760607,500
682 02 Kooperationsprojekte 500,0 a) 2.198,710   2017 ff.: 2.198,710  
b) 2.069,620   2018 ff.: 2.069,620  
c) 2.083,600   2019 ff.: 2.083,600  


Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2016


Aktivseite

 2016
EUR
2015
EUR
A. Barreserve und Anlagen    
1. Guthaben bei Kreditinstituten 476.181.969,73  562.703.925,92
2. Termingelder bei Kreditinstituten 0,00 0,00
3. Anlage bei Fondsgesellschaften 1.006.259.329,00  1.005.638.048,96
4. Anlage bei Unternehmen 866.761.135,41  895.892.291,62
5. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland"
63.430.670,40  83.330.000,00
6. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II"
21.179.132,04  0,00
7. KfW Nachrangdarlehen 200.000.000,00 2.633.812.236,58 300.000.000,00
B. Darlehensforderungen  496.953.667,96 416.095.627,65
C. Rechnungsabgrenzung  0,000,00
D. Sonstige Forderungen  0,000,00
E. Beteiligungen    
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.082.876.331,12  1.082.876.331,12
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des
ERP-Sondervermögens
1.190.752.106,00  1.190.752.106,00
3. Kapitalrücklage II 1.000.000.000,00  1.000.000.000,00
4. Gesonderte Kapitalrücklage 614.280.731,32  614.280.731,32
Sonstige Gewinnrücklagen 2.436.207.010,46  2.097.597.246,07
5. ERP-Gewinnrücklage I 711.419.422,01  417.046.750,40
6. ERP-Gewinnrücklage II 28.538.571,20  12.475.382,34
7. ERP-Gewinnrücklage III 425.331.152,71  339.221.082,93
8. ERP-Gewinnrücklage IV 220.028.372,33  107.339.439,21
9. ERP-Förderrücklage I 4.650.000.000,00  4.650.000.000,00
10. ERP-Förderrücklage II 250.000.000,00  250.000.000,00
11. ERP-Förderrücklage III 1.000.000.000,00  1.000.000.000,00
12. ERP-Förderrücklage IV 1.250.000.000,00  1.250.000.000,00
13. Gesetzliche Rücklage der KfW 615.270.642,68  615.270.642,68
14. Sondergewinnrücklage 0,00 0,00
15. High-Tech Gründerfonds I 59.870.533,22  66.021.506,00
16. High-Tech Gründerfonds II 55.916.072,88  47.488.475,28
17. High-Tech Gründerfonds III 0,00 0,00
18. Coparion 3.174.170,06 15.593.665.115,99 0,00
 Summe der Aktiva  18.724.431.020,53 18.004.029.587,50


Passivseite

 2016
EUR
2015
EUR
A. Rückstellungen    
1. Rückstellung Vermögensabsicherung 0,00 0,00
2. Rückstellung Förderlasten 665.387.103,43  825.753.087,45
3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds 30.600.000,00 695.987.103,43 38.900.000,00
B. Verbindlichkeiten    
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast 98.524.427,38  128.683.819,61
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds
63.430.670,40  79.486.113,67
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II
21.179.132,04  0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 49,04183.134.278,86 0,00
C. Vermögen des ERP-Sondervermögens    
Vermögensbestand 01.01. 16.931.206.566,77  16.147.386.892,85
Gewinn/Verlust  914.103.071,47 783.819.673,92
Vermögensbestand 31.12.  17.845.309.638,24 16.931.206.566,77
 Summe Passiva  18.724.431.020,53 18.004.029.587,50


Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Im Jahr 2016 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,8 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 251,4 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Im Dezember 2016 sagte das ERP-Sondervermögen der KfW die Gewährung eines Förderzuschusses in Höhe von 98,0 Mio. EUR auf Grundlage des damaligen Informationsstandes und der damaligen Verträge zu. In entsprechender Höhe hat die KfW diesen Zuschuss für das Geschäftsjahr 2016 bilanziert.

Die nachfolgende Berichterstattung erfolgt auf Basis der vertraglichen Regelungen, die im Geschäftsjahr 2016 und zum Zeitpunkt von Aufstellung und Genehmigung des KfW-Jahresabschlusses 2016 durch den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der KfW galten.

Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2016 wie folgt vergütet:

-
Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 3,30 %. Die Erträge in Höhe von 153,4 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) für das Jahr 2016 zur Verfügung.

-
Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2016 ein Zinsbetrag in Höhe von 3,6 Mio. EUR.

Die 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert, die der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.

Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2016 auf 215,7 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:

-
17,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II

-
68,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III

-
86,0 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV

-
28,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I

-
0,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II

-
14,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.

Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2016 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2016 somit auf 372,8 Mio. EUR. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen weitere Mittel in Höhe von 94,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die zusammen mit den Zinsen des Nachrangdarlehens als Förderzuschuss gewährt wurden. Diese ERP-Mittel in Höhe von 467,1 Mio. EUR wurden wie folgt eingesetzt:

1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2016 in Höhe von 251,4 Mio. EUR:

-
Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 235,9 Mio. EUR.

-
Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 12,2 Mio. EUR.

-
Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 3,2 Mio. EUR.

2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 215,7 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:

-
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 183,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2016 auf 600,5 Mio. EUR.

-
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 18,1 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2016 auf 30,5 Mio. EUR.

-
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 14,3 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung des Erlasses in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2016 auf 221,6 Mio. EUR.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2016 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.

Mit der Unterzeichnung des Anpassungsvertrages zur ERP-Förderrücklage I am 26.04.2017, nach dem der KfW-Jahresabschluss 2016 bereits aufgestellt, genehmigt und veröffentlicht war, wurde die Vergütungsregelung der ERP-Förderrücklage I geändert. Diese Regelung ist rückwirkend für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden. Die rückwirkende Anpassung der Vergütung 2016 nimmt die KfW im Geschäftsjahr 2017 vor, so dass das ERP-Sondervermögen und die anderen Anteilseigner der KfW in der Verteilung des KfW-Jahresergebnisses 2017 materiell so gestellt werden, als wäre die neue Vergütungsregelung für die ERP-Förderrücklage I bereits im Jahresabschluss 2016 angewendet worden. Die Vergütung der ERP-Förderrücklagen 2016 wird sich nach der im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmenden Berücksichtigung der neuen Vergütungsregelung wie folgt darstellen:

Wie die anderen ERP-Förderrücklagen wird die 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte ERP-Förderrücklage gemäß § 2 des Anpassungsvertrages durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Infolge der Anpassung der Vergütung steigt der auf die ERP-Förderrücklage I entfallende Anteil des KfW-Jahresüberschusses an, gleichzeitig sinkt der auf die anderen Eigenkapitalbestandteile entfallende Teil des KfW-Jahresüberschusses 2016.

Bei Anwendung der nach Unterzeichnung des Anpassungsvertrages geltenden Regelungen belaufen sich die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW für das Geschäftsjahr 2016 auf 476,6 Mio. EUR und verteilen sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:

-
284,6 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I

-
15,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II

-
61,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III

-
76,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV

-
25,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I

-
0,8 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II

-
12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.

Die rückwirkend im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmende Anpassung der Verteilung des KfW-Jahresüberschusses 2016 an die geänderten vertraglichen Regelungen wird die Zuführung der nach Abdeckung der Förderlasten aus der Wirtschaftsförderung 2016 verbleibenden Anteile in Höhe von 323,1 Mio. EUR zu den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen wie folgt erfolgen:

-
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 294,4 Mio. EUR.

-
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 16,1 Mio. EUR.

-
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 12,7 Mio. EUR.

Hieraus resultieren folgende Jahresendbestände 2016 für die ERP-Gewinnrücklagen:

-
ERP-Gewinnrücklage I: 711,4 Mio. EUR

-
ERP-Gewinnrücklage II: 28,5 Mio. EUR

-
ERP-Gewinnrücklage IV: 220,0 Mio. EUR.