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Synopse aller Änderungen der EEMD-ZV am 01.01.2026

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2026 durch Artikel 2 der 4. EEMDVuaÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der EEMD-ZV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

EEMD-ZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2026 geltenden Fassung
EEMD-ZV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 20.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 244
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage II Vertrag über die Durchführung des europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes (EETS-Zulassungsvertrag)


(siehe angehängtes PDF) und Änderungen




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