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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPModGBer k.a.Abk.)

B. v. 12.04.2018 BGBl. I S. 472 (Nr. 13); Geltung ab 29.07.2017

Berichtigung



Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Artikel 1 Nummer 27 muss wie folgt lauten:

„27.
§ 19b wird § 53 und wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene".

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „§ 14f" durch die Angabe „§ 39" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 14g" durch die Angabe „§ 40" ersetzt.

cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „§§ 14h bis 14j" durch die Angabe „§§ 41, 42, 60 und 61" ersetzt.

dd)
In Nummer 4 wird die Angabe „§ 14l" durch die Angabe „§ 44" ersetzt.

ee)
In Nummer 5 wird die Angabe „§ 14m" durch die Angabe „§ 45" ersetzt.

c)
In den Absätzen 1 bis 4 wird jeweils die Angabe „Anlage 3" durch die Angabe „Anlage 5" ersetzt."

2.
Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe b ist wie folgt zu berichtigen:

Die Wörter „Wörter „§ 7 Absatz 1 Satz 2" " werden durch die Wörter „Angabe „§ 7 Absatz 2" " ersetzt.

3.
Artikel 1 Nummer 42 muss wie folgt lauten:

„42.
Die bisherige Anlage 4 wird Anlage 6 und wie folgt geändert:

a)
Im Einleitungssatz wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „Anlage 6" ersetzt.

b)
In Nummer 2.6 wird die Angabe „Anlage 2" durch die Angabe „Anlage 3" ersetzt."

4.
Artikel 2 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In Absatz 1 Nummer 1, Absatz 6 Nummer 4, Absatz 7 Nummer 1, Absatz 8 Nummer 1 sowie Absatz 12 Nummer 1 werden jeweils die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 4" ersetzt.

b)
In Absatz 1 Nummer 2, Absatz 6 Nummer 6, Absatz 7 Nummer 3, Absatz 8 Nummer 2, Absatz 11 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b sowie Absatz 12 Nummer 2 wird jeweils die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 4" ersetzt.