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Eingangsformel - Erstes Gesetz zur Änderung des Konsulargesetzes (1. KonsGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


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1)
Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/637 des Rates vom 20. April 2015 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG (ABl. L 106 vom 24.4.2015, S. 1).

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