Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 6 der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (3. StRVÄndVInkrB k.a.Abk.)

B. v. 04.05.2018 BGBl. I S. 557 (Nr. 16); Geltung ab 16.05.2018
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 16. Mai 2018 3. StRVÄndV Artikel 11

Nach Artikel 11 Absatz 4 der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 6 dieser Verordnung am 1. Juni 2018 in Kraft tritt.



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