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Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (3. FeVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der Fahrerlaubnis-Verordnung in der vom 24. Mai 2018 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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