Artikel 1 - Verordnung zur Aufhebung der BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung (BMASOWiZustVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 616 (Nr. 17); Geltung ab 25.05.2018

Artikel 1 Aufhebung der BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 25. Mai 2018 BMASOWiZustV

Die BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4279), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Februar 2015 (BGBl. I S. 107) geändert worden ist, wird aufgehoben.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed