Artikel 1 - Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (EGKTestVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 617 (Nr. 17); Geltung ab 24.05.2018

Artikel 1 Aufhebung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte


Artikel 1 ändert mWv. 24. Mai 2018 EGKTestV

Die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3162), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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