Nach
Artikel 9 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom
11. April 2016 (BGBl. I S. 720) wird hiermit bekannt gemacht, dass die in Artikel 3 Absatz 4 der
Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 214) benannten technischen Regulierungsstandards als Delegierte
Verordnung (EU) 2018/32 der Kommission vom 28. September 2017 zur Ergänzung der
Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die standardisierte Unionsterminologie für die repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste (ABl. L 6 vom 11.1.2018, S. 3) am 31. Januar 2018 in Kraft getreten sind.