In
§ 26 Nummer 8 Satz 1 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3147) geändert worden ist, wird die Angabe „30. Juni 2018" durch die Angabe „31. Dezember 2019" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Katarina Barley