Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen (IndMetAusbVNB k.a.Abk.)

B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 975 (Nr. 23); Geltung ab 01.08.2018
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. August 2018 IndMetAusbV § 9, § 14

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 7. Juni 2018 (BGBl. I S. 746) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen in der ab dem 1. August 2018 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 1. August 2007 in Kraft getretene Verordnung vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599),

2.
den am 9. März 2011 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 326),

3.
den am 1. August 2018 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen)



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