Nach
Artikel 10 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom
27. August 2017 (BGBl. I S. 3299; 2018 I S. 126) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission mit Beschluss vom 21. Juni 2018 die zu
Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat und
Artikel 2 Nummer 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes damit mit Wirkung vom 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist.