Eingangsformel - Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (43. BImSchVEV k.a.Abk.)

V. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1222 (Nr. 28); Geltung ab 31.07.2018
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Eingangsformel *



Es verordnet auf Grund des § 48a Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 48b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) die Bundesregierung unter Wahrung der Rechte des Bundestages:

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Artikel 1 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG (ABl. L 344 vom 17.12.2016, S.1).



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