interne Verweise§ 22 EIGV Verfahren bei Aufrüstung und Erneuerung (vom 24.06.2020) ... Unterlagen entscheidet die Genehmigungsstelle, ob die angezeigte Maßnahme nach § 21 einer Inbetriebnahmegenehmigung bedarf. Stellt die Genehmigungsstelle vor Ablauf der ... der Agentur die eingereichten Unterlagen und entscheidet, ob die angezeigte Maßnahme nach § 21 einer Inbetriebnahmegenehmigung bedarf. (3) Entscheidet die ...
§ 41 EIGV Ordnungswidrigkeiten (vom 24.06.2020) ... Eisenbahngesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 21 Absatz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ...
§ 42 EIGV Übergangsvorschriften (vom 24.06.2020) ... betrieben werden, können abweichend von § 11 Absatz 3 weiterhin nach § 21 Absatz 1 in der Fassung vom 26. Juli 2018 (BGBl. I S. 1270) auf deutschem Hoheitsgebiet ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.07.2018 BGBl. I S. 1270
Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
Artikel 2 ESiVEV Änderung der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung ... Aufrüstung oder Erneuerung § 20 Aufrüstung und Erneuerung § 21 Anzeige bei Aufrüstung und Erneuerung § 22 Verfahren bei Aufrüstung und ... Hierfür sind die Voraussetzungen nach § 16 oder § 17 zu erfüllen. § 21 Anzeige bei Aufrüstung und Erneuerung (1) Geplante Arbeiten an dem Teilsystem ... Unterlagen entscheidet die Genehmigungsstelle, ob die angezeigte Maßnahme nach § 21 einer Inbetriebnahmegenehmigung bedarf. Stellt die Genehmigungsstelle vor Ablauf der Frist ... der Agentur die eingereichten Unterlagen und entscheidet, ob die angezeigte Maßnahme nach § 21 einer Inbetriebnahmegenehmigung bedarf. (3) Entscheidet die Genehmigungsstelle, dass ... 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2 oder 3 Satz 2, § 20 Absatz 2, 3 oder 4 Satz 1 oder § 21 Absatz 5" durch die Wörter „§ 15 Absatz 6, § 16 Absatz 1 Satz 1, § ... geändert: aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. entgegen § 21 Absatz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ... betrieben werden, können abweichend von § 11 Absatz 3 weiterhin nach § 21 Absatz 1 in der Fassung vom 26. Juli 2018 (BGBl. I S. 1270) auf deutschem Hoheitsgebiet ... 15 Absatz 2 und § 30)" durch die Wörter „(zu § 9 Absatz 3 und 4 sowie § 21 Absatz 2 )" ersetzt. b) In der Überschrift, in Nummer 2 im einleitenden Satzteil, ... § 22 Absatz 2 und § 23)" durch die Wörter „(zu § 18 Absatz 1 und § 21 )" ersetzt. b) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ...
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