interne Verweise
Zitat in folgenden NormenEisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
Artikel 2 ESiVEV Änderung der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung ... von Eisenbahnfahrzeugen sowie der für die Instandhaltung zuständigen Stellen § 29 Pflichten der Eisenbahnen, der Halter und Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen sowie der für ... (4) Führen die ergriffenen Maßnahmen nach Absatz 2 oder die Verpflichtung nach § 29 Absatz 1 nicht zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen und führt dieser Umstand zu einem ... 3. ihn vom Markt nehmen lassen oder 4. ihn zurückrufen." 15. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... beginnt und endet." d) Der Absatz 3 wird Absatz 4. 16. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt: „§ 29a Prüfungen vor der ...
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