Zitierungen von § 5a EIGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a EIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EIGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EIGV Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität, der notifizierten technischen Vorschriften und der technischen Vorschriften (vom 24.06.2020)
... worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Die §§ 5 und 5a gelten entsprechend. (5) Bestehende Infrastrukturen und bestehende Fahrzeuge ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... von Ausnahmen zur Anwendung bestimm- ter TSI § 5 i. V. m. § 5a Absatz 7 EIGV nach Zeitaufwand 7.2 Bearbeitung von ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
Artikel 2 ESiVEV Änderung der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung
... von der Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität § 5a Ausnahmeverfahren betreffend die Anwendung der Technischen Spezifikationen für die ... geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Die §§ 5 und 5a gelten entsprechend." c) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) ... ersetzt. 5. § 5 wird durch die folgenden §§ 5 und 5a ersetzt: „§ 5 Ausnahmen von der Anwendung der Technischen Spezifikationen ... ist auf den Zeitraum bis zur Wiederherstellung des Netzes begrenzt. § 5a Ausnahmeverfahren betreffend die Anwendung der Technischen Spezifikationen für die ...
Artikel 3 ESiVEV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... von Ausnahmen zur Anwendung bestimmter TSI § 5 i. V. m. § 5a Abs. 7 EIGV nach Zeitaufwand 7.2 Bearbeitung von ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... von Ausnahmen zur Anwendung bestimmter TSI § 5 i. V. m. § 5a Abs. 7 EIGV nach Zeitaufwand 7.2 Bearbeitung von ...


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