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§ 187 - Strafvollzugsgesetz (StVollzG)

G. v. 16.03.1976 BGBl. I S. 581, 2088, 1977 I S. 436; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 312-9-1 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 187 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 187 StVollzG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 14 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1724

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 187 StVollzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 187 StVollzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVollzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 14 StV-DSAnpUG-EU Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" angefügt. i) Die Angabe zu § 187 wird wie folgt gefasst: „§ 187 (weggefallen)". 2. § ... angefügt. i) Die Angabe zu § 187 wird wie folgt gefasst: „ § 187 (weggefallen) ". 2. § 86 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die nach ... In § 130 werden die Wörter „(§§ 3 bis 119, 120 bis 126 sowie 179 bis 187 )" durch die Wörter „(§§ 3 bis 119 sowie 120 bis 126)" ersetzt. ... 7. In § 167 Satz 1 werden die Wörter „(§§ 2 bis 121, 179 bis 187 )" durch die Angabe „(§§ 2 bis 121)" ersetzt. 8. In § 171 ... 8. In § 171 werden die Wörter „(§§ 3 bis 49, 51 bis 121, 179 bis 187 )" durch die Wörter „(§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121)" ersetzt. ... dies zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses unbedingt erforderlich ist." 18. § 187 wird ...