§ 4 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016 (2. FinAusglG2016DV k.a.Abk.)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 5. Oktober 2018 1. FinAusglG2016DV

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016 vom 18. März 2016 (BGBl. I S. 514) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. September 2018.



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