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Zitierungen von § 22 GDBNDVerfSchVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 GDBNDVerfSchVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GDBNDVerfSchVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3562
Artikel 2 BKAmtVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
... in den Leistungstests die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht worden ist." 6. § 22 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ...

Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2865
Artikel 2 2. BKAmtVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
... wie folgt geändert: 1. In § 1a, § 12 Absatz 2a, § 15 Absatz 2a, § 22 Absatz 2a, 3a Satz 1 und Absatz 4a , § 28 Absatz 2, § 29 Absatz 1a, § 35 Absatz 2, § 37 Absatz 4 Satz 1, § 40 ...
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