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§§ 17 bis 25 - Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG)

G. v. 22.10.1987 BGBl. I S. 2294; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.11.1987; FNA: 426-1 Halbleiterschutz
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§§ 17 bis 25 (Änderungsvorschriften)


§§ 17 bis 25 wird in 1 Vorschrift zitiert




 

Zitierungen von §§ 17 bis 25 HalblSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 17 bis 25 HalblSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HalblSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 HalblSchG Strafvorschriften
...  (5) Die Vorschrift des Gebrauchsmustergesetzes über die Einziehung (§ 25 Abs. 5) ist entsprechend anzuwenden. (6) Wird auf Strafe erkannt, so ist, wenn der ...