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§ 28 - Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG)

G. v. 22.10.1987 BGBl. I S. 2294; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.11.1987; FNA: 426-1 Halbleiterschutz
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§ 28 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. November 1987 in Kraft.

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Zitierungen von § 28 HalblSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 HalblSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HalblSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 9 2. PatRMoG Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
... eingefügt. c) In Absatz 2 werden nach der Angabe „Inlandsvertretung ( § 28 )" das Komma und die Wörter „über die Ermächtigungen zum Erlaß von ...