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Synopse aller Änderungen des MPhG am 20.07.2021
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 20. Juli 2021 durch Artikel 9 des GVWG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des MPhG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
MPhG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 20.07.2021 geltenden Fassung | MPhG n.F. (neue Fassung) in der am 20.07.2021 geltenden Fassung durch Artikel 9 G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754 |
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(Textabschnitt unverändert) § 19 | |
(Text alte Fassung) 1 § 9 Absatz 2 bis 4 tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. 2 Ausbildungen nach § 9 Absatz 2, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen worden sind, werden nach dieser Bestimmung abgeschlossen. | (Text neue Fassung) 1 § 9 Absatz 2 bis 4 tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. 2 Ausbildungen nach § 9 Absatz 2, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen worden sind, werden nach dieser Bestimmung abgeschlossen. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1314/v274621-2021-07-20.htm