Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung (1. PStVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Personenstandsverordnung



Die Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst:

§ 30 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe".

b)
Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst:

§ 42 Familienrechtliche Zuordnung im Personenstandseintrag".

2.
§ 10 Absatz 1 Satz 3 wird gestrichen.

3.
In § 12 werden die Wörter „Erfassung und" gestrichen.

4.
§ 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Der Registernummer wird für die Darstellung des Haupteintrags im elektronischen Personenstandsregister die Folgenummer „0" angefügt."

5.
§ 17 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Der Registernummer wird für die Darstellung von Folgebeurkundungen im elektronischen Personenstandsregister eine Folgenummer, beginnend mit der laufenden Nummer 1 angefügt."

6.
§ 30 wird wie folgt gefasst:

§ 30 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe gelten die §§ 28 und 29 entsprechend. Die Niederschrift über die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 10 zu fertigen; das Formular ist dem Beurkundungssachverhalt anzupassen und kann programmgerecht eingerichtet werden, soweit dies im Einzelfall notwendig ist."

7.
§ 31 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn

1.
das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder

2.
das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde,

im Übrigen als Fehlgeburt. Eine Fehlgeburt wird nicht im Personenstandsregister beurkundet. Sie kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In diesem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 11."

b)
Absatz 3 wird aufgehoben.

c)
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt gefasst:

„(3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt entsprechend."

8.
§ 41 wird wie folgt gefasst:

§ 41 Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen

(1) In die Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellung der Todeszeit sind nur Ausfertigungen von rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen aufzunehmen. Wurde eine in der Sammlung enthaltene gerichtliche Entscheidung geändert oder aufgehoben, ist auch eine Ausfertigung des Änderungs- oder Aufhebungsbeschlusses aufzunehmen.

(2) Die Sammlung nach Absatz 1 kann elektronisch geführt werden. Die elektronische Führung erfolgt durch eine ersetzende Digitalisierung der Beschlüsse als Bilddatei. Aus den Beschlüssen können Daten, die zur eindeutigen Identifizierung, zum Auffinden eines Beschlusses und zur Erstellung einer Bescheinigung nach Absatz 3 erforderlich sind, in das elektronische Suchverzeichnis des Standesamts I in Berlin übernommen werden.

(3) Aus der Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellung der Todeszeit erteilt das Standesamt I in Berlin den nach den §§ 62 bis 66 des Gesetzes Berechtigten auf Antrag Bescheinigungen oder beglaubigte Abschriften der Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung oder beglaubigte Ausdrucke der elektronisch gespeicherten gerichtlichen Entscheidung; die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ist ausreichend.

(4) Die Absätze 2 und 3 sind entsprechend für das bis zum 31. Dezember 2008 geführte Buch für Todeserklärungen anzuwenden."

9.
Nach § 41 wird folgender § 42 eingefügt:

§ 42 Familienrechtliche Zuordnung im Personenstandseintrag

(1) In den Personenstandseinträgen wird den Ehegatten und Lebenspartnern, den Eltern des Kindes und dem letzten Ehegatten oder Lebenspartner der verstorbenen Person ein Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung zugeordnet. Die Felder erhalten fortlaufende Nummern, beginnend mit der Nummer 1. und stellen die Verbindung zu den Hinweisen des Registereintrags her.

(2) Im Geburtenregister wird bei der Erstbeurkundung der Geburt der Person, die das Kind geboren hat, die Nummer „1." zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung als „Mutter" eingetragen. Der Person, deren Vaterschaft zu dem Kind nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht, wird die Nummer „2." zugeordnet und sie wird in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung als „Vater" eingetragen. Satz 1 gilt auch für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind. Satz 2 gilt für Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind, nur dann, wenn sich die Vaterschaft aus § 1592 Nummer 3 BGB ergibt.

(3) Die Annahme eines Kindes wird im Geburtenregister ausschließlich in einer Folgebeurkundung dokumentiert, wobei weibliche Annehmende als „Mutter" und männliche Annehmende als „Vater" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen werden. Soweit annehmende Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als „Elternteil" zu bezeichnen.

(4) Im Eheregister werden den Ehegatten die Nummern „1." und „2." zugeordnet und männliche Personen als „Ehemann", weibliche Personen als „Ehefrau" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als „Ehepartner" zu bezeichnen.

(5) Im Lebenspartnerschaftsregister werden den Partnern die Nummern „1." und „2." zugeordnet und männliche Personen als „Lebenspartner", weibliche Personen als „Lebenspartnerin" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als „Lebenspartner" zu bezeichnen.

(6) Im Sterberegister wird der letzte männliche Ehegatte der verstorbenen Person als „Ehemann" und der letzte weibliche Ehegatte als „Ehefrau" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Der letzte männliche Lebenspartner der verstorbenen Person wird als „Lebenspartner" und der letzte weibliche Lebenspartner als „Lebenspartnerin" in dem Datenfeld für die familienrechtliche Bezeichnung eingetragen. Soweit Personen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind sie als „Ehepartner" oder „Lebenspartner" zu bezeichnen."

10.
Dem § 47 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Bei unrichtigen und fehlenden Elementbezeichnungen oder familienrechtlichen Bezeichnungen kann die Eintragung nach § 47 Absatz 1 des Gesetzes durch eine Folgebeurkundung richtig gestellt werden. Gleiches gilt auch bei der Fortführung von Hinweisen. Derartige Richtigstellungen bedürfen keiner Mitteilung nach den Absätzen 1 und 2."

11.
§ 56 Absatz 3 wird aufgehoben.

12.
In § 58 Absatz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie folgt gefasst:

„Das Standesamt, das die Eheschließung oder die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beurkundet, im Falle der Nummer 6 die Anmeldung der Eheschließung entgegennimmt, hat dies mitzuteilen:".

13.
§ 59 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Das Standesamt, das die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach § 35 des Gesetzes beurkundet, hat dies mitzuteilen:

1.
dem Standesamt, das die Geburtseinträge für die Lebenspartner führt,

2.
dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft für die Lebenspartner führt,

3.
dem Standesamt I in Berlin,

4.
der Meldebehörde."

14.
Die Anlagen 1 bis 10 werden wie folgt gefasst:

Anlage 1 (zu § 11) Datenfelder in den Personenstandsregistern

Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung
   Haupt-
eintrag
Folge-
beurkun-
dung
Hin-
weis
Such-
feld
Be-
schrän-
kung1
 Allgemeine Registerangaben
für alle Register
      
0001Name des Standesamts  X  X 
0010Standesamtsnummerz. B. 06412001 für das Standes-
amt Frankfurt/Main, ggf. ergänzt
um ein Suffix für ein verwaltetes
Standesamt
X  X 
0011Art des Registers G = Geburtenregister
E = Eheregister
L = Lebenspartnerschaftsregister
S = Sterberegister
X  X 
0012Eintragsnummerz. B. „334" für die 334. Beurkun-
dung einer Geburt eines Jahres;
bei Stilllegung des Eintrags z. B.
334-1 für die erneute Beurkun-
dung zu dieser Eintragsnummer
X  X 
0013Jahr des Eintrags Bei Nacherfassung Jahr der ur-
sprünglichen Beurkundung
X  X 
0014Nummer der Folgebeurkundung Beispiel: „3" für die 3. Folgebeur-
kundung zu einem Haupteintrag
 X   
0020Anlass der Beurkundung z. B. Geburt, Namensänderung,
Vaterschaftsanerkennung, Wie-
derannahme des Geburtsnamens,
Berichtigung
XX   
0030Anlass eines Hinweises z. B. Eheschließung des Kindes,
Lebenspartnerschaft des Kindes,
Kind des Kindes, Tod des Kindes,
Wiederverheiratung, Ehe des Ver-
storbenen
  X  
0040Datum der Wirksamkeit Wirksamkeit einer Folgebeurkun-
dung
 X   
0045Datum der Stilllegung Wirksamkeit einer Stilllegung des
Personenstandseintrags
    1)
0048Sperrvermerk     1)
0049Datum Sperrvermerk Datum des Fristablaufs eines
Sperrvermerks
    1)
0050Ort der Beurkundung  XX   
0051Datum der Beurkundung  XX   
0052Name der Urkundsperson  XX   
0053FunktionsbezeichnungUnterscheidung nach männlichen
oder weiblichen Standesbeamten
XX   
1 Die Datenfelder unterliegen folgenden Beschränkungen:
1) = Datenfeld ist nicht Bestandteil des Personenstandseintrags und steht nur systemseitig als Funktion zur Verfügung.
2) = Datenfeld steht ab 1. November 2013 zur Verfügung.
3) = Datenfeld steht ausschließlich für die Nacherfassung von Alt- und Übergangsbeurkundungen zur Verfügung.
4) = Datenfeld steht ab 1. November 2018 zur Verfügung.
5) = Datenfeld steht nicht mehr für Eingaben zur Verfügung.


Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung
   Haupt-
eintrag
Folge-
beurkun-
dung
Hin-
weis
Such-
feld
Be-
schrän-
kung1
 Geburtenregister      
        
 Angaben zur Geburt       
1040Tag der Geburt  XX X 
1041Stunde und Minute der Geburt  XX   
1050Ort der Geburt  XX X 
1051Geburtsort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe XX   
1052Geburtsort, Straße  XX   
1053Geburtsort, Hausnummer  XX  2)
1055Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. XX  2)
1057Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland XX X 
1090Art der Geburt Nur bei Totgeburt XX   
        
 Angaben zum Kind       
1101Familienname/GeburtsnameAngabe des aktuellen Geburts-
namens des Kindes
XX X 
1102Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
1105Vornamen XX X 
1106Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX   
1119Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht
des Kindes
  X  
1120Geschlecht XX   
1130Religion/Weltanschauung XX   
1180Deutsche Staatsangehörigkeit Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG   X  
1199Familiennamensführung nicht nachgewie-
sen
Nur bei nicht nachgewiesener
Identität der Eltern
X    
        
 Angaben zu den Eltern       
 1.Die Nummer dient der Zuordnung
von Hinweisen und Folgebeur-
kundungen im Registerausdruck
und in der Geburtsurkunde
XXX 4)
1200Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Mutter" oder „Vater" angegeben
werden; bei Folgebeurkundungen
sind Personen, die weder dem
männlichen noch dem weiblichen
Geschlecht angehören, als
„Elternteil" anzugeben,
Beispiel: „1. Mutter"
XX  4)
1201Familienname XX X 
1202Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
1203Geburtsname XX X 
1204Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
1205Vornamen XX X 
1206Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX   
1230Religion/Weltanschauung XX   
1240Tag der Geburt    X  
1250Ort der Geburt    X  
1255Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X 2)
1257Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland   X  
1270RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
1271BehördennameOrtsbezeichnung  X  
1275RegisternummerBeispiel: G 399/2010   X  
1280Staatsangehörigkeit   X  
1299Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener
Identität
XX   
        
 2.Die Nummer dient der Zuordnung
von Hinweisen und Folgebeur-
kundungen im Registerausdruck
und in der Geburtsurkunde
XXX 4)
1300Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Mutter" oder „Vater" angegeben
werden; bei Folgebeurkundungen
sind Personen, die weder dem
männlichen noch dem weiblichen
Geschlecht angehören, als
„Elternteil" anzugeben,
Beispiel: 2. Vater"
XX  4)
1301Familienname XX X 
1302Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
1303Geburtsname XX X 
1304Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
1305Vornamen XX X 
1306Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX   
1330Religion/Weltanschauung XX   
1340Tag der Geburt    X  
1350Ort der Geburt    X  
1355Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X 2)
1357Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland   X  
1370RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
1371BehördennameOrtsbezeichnung  X  
1375RegisternummerBeispiel: G 1499/2009   X  
1380Staatsangehörigkeit   X  
1399Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener
Identität
XX   
        
 Eheschließung der Eltern       
1440Tag der Eheschließung    X  
1450Ort der Eheschließung    X  
1457Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland   X  
1470RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
1471BehördennameOrtsbezeichnung  X  
1475RegisternummerBeispiel: E 67/2009   X  
        
 Ehe des Kindes       
1540Tag der Eheschließung    X  
1550Ort der Eheschließung    X  
1555Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X 2)
1557Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland   X  
1570RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
1571BehördennameOrtsbezeichnung  X  
1575RegisternummerBeispiel: E 288/2030   X  
1590Art der Eheauflösung Beispiel: Scheidung oder Tod   X 3)
1591Datum der Eheauflösung Wirksamkeitsdatum oder Todes-
tag
  X 3)
1592RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X 3)
1593BehördennameOrtsbezeichnung  X 3)
1595Registernummer/Aktenzeichen   X 3)
        
 Lebenspartnerschaft des Kindes       
1640Tag der Begründung    X  
1650Ort der Begründung    X  
1655Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X 2)
1657Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland   X  
1670RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
1671BehördennameOrtsbezeichnung  X  
1675RegisternummerBeispiel: L 12/2009   X  
1690Art der Auflösung der Lebenspartnerschaft Beispiel: Aufhebung oder Tod   X 3)
1691Datum der Auflösung Wirksamkeitsdatum oder Todes-
tag
  X 3)
1692RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X 3)
1693BehördennameOrtsbezeichnung  X 3)
1695Registernummer/Aktenzeichen   X 3)
        
 Kind des Kindes       
1701FamiliennameAngabe des aktuellen Geburts-
namens des Kindes
  X  
1705Vornamen   X  
1740Tag der Geburt    X  
1750Ort der Geburt    X  
1755Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X 2)
1757Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland   X  
1770RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
1771BehördennameOrtsbezeichnung  X  
1775RegisternummerBeispiel: G 475/2031   X  
1790Art der Geburt Nur bei Totgeburt   X 2)
        
 Testamentsverzeichnis      
1890Testamentsverzeichnisnummer   X 5)
        
 Tod, Todeserklärung, Feststellung der
Todeszeit des Kindes
      
1940TodestagDatum aus Sterbeeintrag   X  
1942SterbezeitraumZeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person
mit Sicherheit tot war
  X  
1950Sterbeort   X  
1955Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X 2)
1957Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland   X  
1960Todeserklärung, gerichtliche Feststellung
der Todeszeit
Beschlussdatum  X 2)
1962Festgestellter Todestag Datum  X 2)
1963Festgestellte Todeszeit Uhrzeit  X 2)
1964StaatNur bei Todeserklärung im Aus-
land
  X  
1965Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum  X 2)
1970Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnung  X  
1971BehördennameOrtsbezeichnung  X  
1975Registernummer/Aktenzeichen   X  


Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung
   Haupt-
eintrag
Folge-
beurkun-
dung
Hin-
weis
Such-
feld
Be-
schrän-
kung1
 Eheregister      
        
 Angaben zur Ehe       
2040Tag der Eheschließung Ggf. Tag der Umwandlung einer
Lebenspartnerschaft in eine Ehe
X  X 
2050Ort der Eheschließung Ggf. Ort der Umwandlung einer
Lebenspartnerschaft in eine Ehe
X  X 
2051Ort der Eheschließung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe XX  2)
2055Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X   2)
2057Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland X  X 
        
 Angaben zur Lebenspartnerschaft bei
Umwandlung in eine Ehe
      
2060Tag der Begründung der Lebenspartner-
schaft
Tag der Begründung einer zu
dieser Ehe umgewandelten
Lebenspartnerschaft
XX X4)
2070RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X 4)
2071BehördennameOrtsbezeichnung  X 4)
2075Registernummer   X 4)
2078NamensbestimmungGemeinsamer Familienname ist
Name des Ehegatten zu 1., zu 2.
oder Doppelname
  X  
        
 Angaben zu den Ehegatten       
 1.Diese Elementbezeichnung dient
der Zuordnung der weiteren
Datenfelder sowie der Hinweise
und Folgebeurkundungen im
Registerausdruck und in der
Eheurkunde
XXX 4)
2100Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Ehefrau" oder „Ehemann" ange-
geben werden; Personen, die we-
der dem männlichen noch dem
weiblichen Geschlecht angehö-
ren, sind als „Ehepartner" anzu-
geben,
Beispiel: „1. Ehemann"
XX  4)
2101Familienname (vor Eheschließung)  XX X 
2102Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
2103Geburtsname (vor Eheschließung)  XX X 
2104Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
2105Vornamen (vor Eheschließung)  XX X 
2106Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX   
2111Familienname in der Ehe  XX X 
2112Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
2113Geburtsname in der Ehe  XX X 
2114Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
2115Vornamen in der Ehe  XX X2)
2116Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX  2)
2119Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht   X  
2120Geschlecht XX  2)
2130Religion/Weltanschauung XX   
2140Tag der Geburt  XX X 
2150Ort der Geburt  XX   
2155Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. XX  2)
2157Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland XX   
2170RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
2171BehördennameOrtsbezeichnung  X  
2175Registernummer   X  
2180Staatsangehörigkeit   X  
        
 2.Diese Elementbezeichnung dient
der Zuordnung der weiteren
Datenfelder sowie der Hinweise
und Folgebeurkundungen im
Registerausdruck und in der
Eheurkunde
XXX 4)
2200Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Ehefrau" oder „Ehemann" ange-
geben werden; Personen, die
weder dem männlichen noch dem
weiblichen Geschlecht angehö-
ren, sind als „Ehepartner" anzu-
geben,
Beispiel: „2. Ehefrau"
XX  4)
2201Familienname (vor Eheschließung)  XX X 
2202Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
2203Geburtsname (vor Eheschließung)  XX X 
2204Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
2205Vornamen (vor Eheschließung)  XX X 
2206Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX   
2211Familienname in der Ehe  XX X 
2212Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
2213Geburtsname in der Ehe  XX X 
2214Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
2215Vornamen in der Ehe  XX X2)
2216Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX  2)
2219Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht   X  
2220Geschlecht XX  2)
2230Religion/Weltanschauung XX   
2240Tag der Geburt  XX X 
2250Ort der Geburt  XX   
2255Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. XX  2)
2257Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland XX   
2270RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
2271BehördennameOrtsbezeichnung  X  
2275Registernummer   X  
2280Staatsangehörigkeit   X  
        
 Auflösung der Ehe       
2390Art der Eheauflösung Beispiel: Scheidung, Aufhebung,
Tod, Wiederverheiratung nach
Todeserklärung
 X   
2391Datum der Eheauflösung Wirksamkeitsdatum X   
2392BehördeFunktionsbezeichnung  X  
2393BehördennameOrtsbezeichnung  X  
2395Registernummer/Aktenzeichen   X  
        
 Tod, Todeserklärung, Feststellung der
Todeszeit zu 1.
      
2440TodestagDatum aus Sterbeeintrag  X   
2442SterbezeitraumZeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
 X   
2450Sterbeort  X   
2455Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.  X  2)
2457Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland  X   
2460Todeserklärung, gerichtliche Feststellung
der Todeszeit
Beschlussdatum X   
2462Festgestellter Todestag Datum X  2)
2463Festgestellte Todeszeit Uhrzeit X  2)
2464StaatNur bei Todeserklärung im Aus-
land
  X  
2465Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum X   
2470Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnung  X  
2471BehördennameOrtsbezeichnung  X  
2475Registernummer/Aktenzeichen   X  
        
 Tod, Todeserklärung, Feststellung der
Todeszeit zu 2.
      
2540TodestagDatum aus Sterbeeintrag  X   
2542SterbezeitraumZeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
 X   
2550Sterbeort  X   
2555Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.  X  2)
2557Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland  X   
2560Todeserklärung, gerichtliche Feststellung
der Todeszeit
Beschlussdatum X   
2562Festgestellter Todestag Datum X  2)
2563Festgestellte Todeszeit Uhrzeit X  2)
2564StaatNur bei Todeserklärung im Aus-
land
  X  
2565Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum X   
2570Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnung  X  
2571BehördennameOrtsbezeichnung  X  
2575Registernummer/Aktenzeichen   X  
        
 Neue Ehe zu 1.       
2640Tag der Eheschließung    X  
2650Ort der Eheschließung    X  
2657Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland   X  
2670RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
2671BehördennameOrtsbezeichnung  X  
2675Registernummer   X  
 Neue Ehe zu 2.       
2740Tag der Eheschließung    X  
2750Ort der Eheschließung    X  
2757Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland   X  
2770RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
2771BehördennameOrtsbezeichnung  X  
2775Registernummer   X  
        
 Neue Lebenspartnerschaft zu 1.       
2840Tag der Begründung    X  
2850Ort der Begründung    X  
2857Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland   X  
2870RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
2871BehördennameOrtsbezeichnung  X  
2875Registernummer   X  
        
 Neue Lebenspartnerschaft zu 2.       
2940Tag der Begründung    X  
2950Ort der Begründung    X  
2957Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland   X  
2970RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
2971BehördennameOrtsbezeichnung  X  
2975Registernummer   X  


Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung
   Haupt-
eintrag
Folge-
beurkun-
dung
Hin-
weis
Such-
feld
Be-
schrän-
kung1
 Lebenspartnerschafts-
register
      
        
 Angaben zur Lebenspartnerschaft       
3040Tag der Begründung  X  X 
3050Ort der Begründung  X  X 
3051Ort der Begründung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe XX  2)
3055Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X   2)
3057Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland X  X 
3070Behörde der Begründung Angabe einer vom Standesamt
abweichenden Begründungs-
behörde
X    
3078NamensbestimmungGemeinsamer Familienname ist
Name des Lebenspartners zu 1.,
zu 2. oder Doppelname
  X  
        
 Angaben zu den Lebenspartnern       
 1.Diese Elementbezeichnung dient
der Zuordnung der weiteren
Datenfelder sowie der Hinweise
und Folgebeurkundungen im
Registerausdruck und in der
Lebenspartnerschaftsurkunde
XXX 4)
3100Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Lebenspartner" oder „Lebens-
partnerin" angegeben werden;
Personen, die weder dem männ-
lichen noch dem weiblichen
Geschlecht angehören, sind als
„Lebenspartner" anzugeben,
Beispiel: „1. Lebenspartner"
XX  4)
3101Familienname (vor Begründung)  XX X 
3102Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
3103Geburtsname (vor Begründung)  XX X 
3104Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
3105Vornamen (vor Begründung)  XX X 
3106Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX   
3111Familienname in der Lebenspartnerschaft  XX X 
3112Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
3113Geburtsname in der Lebenspartnerschaft  XX X 
3114Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
3115Vornamen in der Lebenspartnerschaft  XX X2)
3116Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX  2)
3119Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht   X  
3120Geschlecht XX  2)
3130Religion/Weltanschauung XX   
3140Tag der Geburt  XX X 
3150Ort der Geburt  XX   
3155Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. XX  2)
3157Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland XX   
3170RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
3171BehördennameOrtsbezeichnung  X  
3175Registernummer   X  
3180Staatsangehörigkeit   X  
        
 2.Diese Elementbezeichnung dient
der Zuordnung der weiteren
Datenfelder sowie der Hinweise
und Folgebeurkundungen im
Registerausdruck und in der
Lebenspartnerschaftsurkunde
XXX 4)
3200Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Lebenspartner" oder „Lebens-
partnerin" angegeben werden;
Personen, die weder dem männ-
lichen noch dem weiblichen
Geschlecht angehören, sind als
„Lebenspartner" anzugeben,
Beispiel: „2. Lebenspartner"
XX  4)
3201Familienname (vor Begründung)  XX X 
3202Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
3203Geburtsname (vor Begründung)  XX X 
3204Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
3205Vornamen (vor Begründung)  XX X 
3206Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX   
3211Familienname in der Lebenspartnerschaft  XX X 
3212Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
3213Geburtsname in der Lebenspartnerschaft  XX X 
3214Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
3215Vornamen in der Lebenspartnerschaft  XX X2)
3216Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX  2)
3219Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht   X  
3220Geschlecht XX  2)
3230Religion/Weltanschauung XX   
3240Tag der Geburt  XX X 
3250Ort der Geburt  XX   
3255Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. XX  2)
3257Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland XX   
3270RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
3271BehördennameOrtsbezeichnung  X  
3275Registernummer   X  
3280Staatsangehörigkeit   X  
        
 Auflösung oder Umwandlung der
Lebenspartnerschaft in eine Ehe
      
3390Art der Auflösung Beispiel: Aufhebung, Tod, Todes-
erklärung, Feststellung der
Todeszeit, Umwandlung in Ehe
 X   
3391Datum der Auflösung Wirksamkeitsdatum X   
3392BehördeFunktionsbezeichnung  X  
3393BehördennameOrtsbezeichnung  X  
3395Registernummer/Aktenzeichen   X  
        
 Tod, Todeserklärung, Feststellung der
Todeszeit zu 1.
      
3440TodestagDatum aus Sterbeeintrag  X   
3442SterbezeitraumZeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
 X   
3450Sterbeort  X   
3455Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.  X  2)
3457Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland  X   
3460Todeserklärung, gerichtliche Feststellung
der Todeszeit
Beschlussdatum X   
3462Festgestellter Todestag Datum X  2)
3463Festgestellte Todeszeit Uhrzeit X  2)
3464StaatNur bei Todeserklärung im Aus-
land
  X  
3465Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum X   
3470Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnung  X  
3471BehördennameOrtsbezeichnung  X  
3475Registernummer/Aktenzeichen   X  
        
 Tod, Todeserklärung, Feststellung der
Todeszeit zu 2.
      
3540TodestagDatum aus Sterbeeintrag  X   
3542SterbezeitraumZeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
 X   
3550Sterbeort  X   
3555Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.  X  2)
3557Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland  X   
3560Todeserklärung, gerichtliche Feststellung
der Todeszeit
Beschlussdatum X   
3562Festgestellter Todestag Datum X  2)
3563Festgestellte Todeszeit Uhrzeit X  2)
3564StaatNur bei Todeserklärung im Aus-
land
  X  
3565Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum X   
3570Registerbehörde/GerichtFunktionsbezeichnung  X  
3571BehördennameOrtsbezeichnung  X  
3575Registernummer/Aktenzeichen   X  
        
 Neue Ehe zu 1.       
3640Tag der Eheschließung    X  
3650Ort der Eheschließung    X  
3657Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland   X  
3670RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
3671BehördennameOrtsbezeichnung  X  
3675Registernummer   X  
        
 Neue Ehe zu 2.       
3740Tag der Eheschließung    X  
3750Ort der Eheschließung    X  
3757Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland   X  
3770RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
3771BehördennameOrtsbezeichnung  X  
3775Registernummer   X  
        
 Neue Lebenspartnerschaft zu 1.       
3840Tag der Begründung    X  
3850Ort der Begründung    X  
3857Staat der Begründung Nur bei Begründung der Lebens-
partnerschaft im Ausland
  X  
3870RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
3871BehördennameOrtsbezeichnung  X  
3875Registernummer   X  
        
 Neue Lebenspartnerschaft zu 2.       
3940Tag der Begründung    X  
3950Ort der Begründung    X  
3957Staat der Begründung Nur bei Begründung der Lebens-
partnerschaft im Ausland
  X  
3970RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
3971BehördennameOrtsbezeichnung  X  
3975Registernummer   X  


Nr.DatenfelderAnmerkungenVerwendung
   Haupt-
eintrag
Folge-
beurkun-
dung
Hin-
weis
Such-
feld
Be-
schrän-
kung1
 Sterberegister      
        
 Angaben zum Sterbefall       
4140TodestagDatumXX X 
4141TodeszeitUhrzeitXX   
4142Sterbezeitraum (Datumsangaben) Zeitraum umfasst Datum des
letzten Tages lebend und Datum
des Tages, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
XX X 
4143Sterbezeitraum (Uhrzeitangaben) Zeitraum umfasst die Uhrzeit am
letzten Tag lebend und Uhrzeit
am Tag, an dem die Person mit
Sicherheit tot war
XX   
4144Todeszeit (nicht exakt) Nur in Ergänzung zu Feld 4141,
wenn Uhrzeit des Todes nur
ungefähr (gegen ... Uhr) feststeht
XX  2)
4150SterbeortBei unbekanntem Sterbeort auch
Auffindungsort
XX X 
4151Sterbeort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe XX   
4152Sterbeort, Straße  XX   
4153Sterbeort, Hausnummer  XX   
4155Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. XX  2)
4157Sterbeort, Staat Nur bei Sterbefall im Ausland XX X 
4199Tot aufgefunden Nur bei Nacherfassung XX   
        
 Angaben zur verstorbenen Person       
4201Familienname XX X 
4202Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
4203Geburtsname XX X 
4204Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
4205Vornamen XX X 
4206Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX   
4220Geschlecht XX  2)
4230Religion/Weltanschauung XX   
4240Tag der Geburt  XX X 
4250Ort der Geburt  XX   
4255Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. XX  2)
4257Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland XX   
4270RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
4271BehördennameOrtsbezeichnung  X  
4275Registernummer   X  
4290Anschrift, Straße  XX   
4291Anschrift, Hausnummer  XX   
4293Anschrift, Ort  XX   
4294Anschrift, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe XX   
4297Anschrift, Staat Nur bei Wohnort im Ausland XX   
4299Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener
Identität
XX   
        
 Familienstand der verstorbenen Person       
4300Familienstand XX   
4300AFamilienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen
„Ehefrau", „Ehemann", „Lebens-
partner" oder „Lebenspartnerin"
angegeben werden; Personen,
die weder dem männlichen noch
dem weiblichen Geschlecht an-
gehören, sind als „Ehepartner"
oder „Lebenspartner" anzugeben,
Beispiel: „Lebenspartnerin"
XX  4)
4301Familienname des Ehegatten, Ehe- oder
Lebenspartners
 XX   
4302Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Familiennamens
XX   
4303Geburtsname des Ehegatten, Ehe- oder
Lebenspartners
 XX   
4304Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Geburtsnamens
XX   
4305Vornamen des Ehegatten, Ehe- oder
Lebenspartners
 XX   
4306Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen
Namensform des Vornamens
XX   
4399Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener
Identität
XX   
        
 Ehe der verstorbenen Person       
4450Tag der Eheschließung    X  
4450Ort der Eheschließung    X  
4455Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X 2)
4457Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland   X  
4470RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
4471BehördennameOrtsbezeichnung  X  
4475Registernummer   X  
4477Führungsort Heiratseintrag Bei Eheschließung bis zum
31.12.2008 (§ 15a PStG a. F.)
  X  
        
 Lebenspartnerschaft der verstorbenen
Person
      
4540Tag der Begründung    X  
4550Ort der Begründung    X  
4555Nähere Kennzeichnung des Ortes Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X 2)
4557Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland   X  
4570RegisterbehördeFunktionsbezeichnung  X  
4571BehördennameOrtsbezeichnung  X  
4575Registernummer   X  
        
 Todeserklärung, gerichtliche Feststel-
lung der Todeszeit der verstorbenen
Person
      
4660Todeserklärung, gerichtliche Feststellung
der Todeszeit
Beschlussdatum  X  
4662Festgestellter Todestag Datum  X  
4663Festgestellte Todeszeit Uhrzeit  X  
4664StaatNur bei Todeserklärung im Aus-
land
  X  
4665Aufhebung der Todeserklärung Beschlussdatum  X  
4670Behörde/GerichtFunktionsbezeichnung  X  
4671BehördennameOrtsbezeichnung  X  
4675Registernummer/Aktenzeichen   X  


 
Anlage 2 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) Eheregister

Eheregister, Seite 1 (BGBl. 2018 I S. 1790)


Eheregister, Seite 2 (BGBl. 2018 I S. 1791)


 
Anlage 3 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) Lebenspartnerschaftsregister

Lebenspartnerschaftsregister, Seite 1 (BGBl. 2018 I S. 1792)


Lebenspartnerschaftsregister, Seite 2 (BGBl. 2018 I S. 1793)


 
Anlage 4 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) Geburtenregister

Geburtenregister, Seite 1 (BGBl. 2018 I S. 1794)


Geburtenregister, Seite 2 (BGBl. 2018 I S. 1795)


 
Anlage 5 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) Sterberegister

Sterberegister (BGBl. 2018 I S. 1796)


 
Anlage 6 (zu den §§ 48, 70) Eheurkunde

Eheurkunde (BGBl. 2018 I S. 1797)


 
Anlage 7 (zu den §§ 48, 70) Lebenspartnerschaftsurkunde

Lebenspartnerschaftsurkunde (BGBl. 2018 I S. 1798)


 
Anlage 8 (zu den §§ 48, 70) Geburtsurkunde

Geburtsurkunde (BGBl. 2018 I S. 1799)


 
Anlage 9 (zu den §§ 48, 70) Sterbeurkunde

Sterbeurkunde (BGBl. 2018 I S. 1800)


 
Anlage 10 (zu § 29) Niederschrift über die Eheschließung

Niederschrift über die Eheschließung, Seite 1 (BGBl. 2018 I S. 1801)


Niederschrift über die Eheschließung, Seite 2 (BGBl. 2018 I S. 1802)
".

15.
Anlage 13 wird Anlage 11 und wie folgt gefasst:

Anlage 11 (zu § 31 Absatz 2) Bescheinigung nach § 31 Absatz 2 der Personenstandsverordnung (PStV)

Bescheinigung (BGBl. 2018 I S. 1803)
".



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. PStVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. PStVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2257, 2019 I 496
Artikel 3 WAStGEG Folgeänderungen
... Absatz 2 der Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1768 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 werden die ...