Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1a - Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät) (2. DV LuftGerPV)

V. v. 05.11.2018 BAnz AT 15.11.2018 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2022 BAnz AT 12.08.2022 V1
Geltung ab 16.11.2018; FNA: 96-1-40-4 Luftverkehr
|

§ 1a Übergangsregelung



§ 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 in der bis zum 24. November 2020 geltenden Fassung ist bis zum 1. März 2021 weiter anzuwenden.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 1a 2. DV LuftGerPV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.11.2020Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)
vom 05.11.2020 BAnz AT 23.11.2020 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1a 2. DV LuftGerPV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a 2. DV LuftGerPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DV LuftGerPV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)
V. v. 05.11.2020 BAnz AT 23.11.2020 V1
Artikel 1 2. DV LuftGerPV-ÄndV2
... veröffentlicht ist,". 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Übergangsregelung § 1 Absatz 2 ... 2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „ § 1a Übergangsregelung § 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 in der bis zum 24. November ...