Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung (3. FreqVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.11.2018 BGBl. I S. 2026 (Nr. 40); Geltung ab 05.12.2018
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Frequenzverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 53 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 50 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Einbeziehung der von Frequenzzuweisungen betroffenen Kreise:

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Artikel 1 Änderung der Frequenzverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. Dezember 2018 FreqV Anlage

Teil A Frequenzzuweisungen und Nutzungsbestimmungen der Anlage Frequenzzuweisungstabelle für die Bundesrepublik Deutschland der Frequenzverordnung vom 27. August 2013 (BGBl. I S. 3326), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. November 2017 (BGBl. I S. 3733) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 404 wird in der Spalte „Zuweisung an Funkdienste" nach den Wörtern „FESTER FUNKDIENST" ein Zeilenumbruch und das Wort „MOBILFUNKDIENST" eingefügt.

2.
In Nummer 405 wird in der Spalte „Zuweisung an Funkdienste" nach den Wörtern „FESTER FUNKDIENST ÜBER SATELLITEN D532B" ein Zeilenumbruch und das Wort „MOBILFUNKDIENST" eingefügt.

3.
In Nummer 407 werden in der Spalte „Zuweisung an Funkdienste" die Wörter „Erderkundungsfunkdienst über Satelliten (Richtung Weltraum - Erde)" durch die Wörter „ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (Richtung Weltraum - Erde)" ersetzt.

4.
In Nummer 408 werden in der Spalte „Zuweisung an Funkdienste" die Wörter „Erderkundungsfunkdienst über Satelliten (Richtung Weltraum - Erde)" durch die Wörter „ERDERKUNDUNGSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (Richtung Weltraum - Erde)" ersetzt und in der Spalte „Nutzung" die Angabe „mil." durch die Angabe „ziv., mil." ersetzt.

5.
In Nummer 409 wird in der Spalte „Nutzung" die Angabe „mil." durch die Angabe „ziv., mil." ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Dezember 2018.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Andreas Scheuer



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