interne VerweiseAnlage 4 StrlSchV (zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3) Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide (vom 16.01.2024) ... und Erläuterungen zur Freigabe (Spalten 3 und 5 bis 14) finden sich in den §§ 31 bis 42 und Anlage 8. Tabelle 1 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 8
Artikel 1 4. StrlSchVÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung ... 5a Genehmigungsfreier Zusatz radioaktiver Stoffe". b) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe ... Stoffe". b) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „ § 39 Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung und bei der spezifischen Freigabe von ... Nummer 5 Buchstabe b und". c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4. 9. § 39 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... wird wie folgt gefasst: „Anlage 8 (zu den §§ 35, 36, 37, 39 sowie Anlage 4) Festlegungen zur Freigabe". b) Teil B wird wie folgt ...
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