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Artikel 3 - Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv (WAStGEG k.a.Abk.)

G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2257, 2019 I 496; Geltung ab 12.12.2018, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3 Folgeänderungen


Artikel 3 wird in 5 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 PStG § 38, GräbG § 1, § 7, § 8, PStV § 44

(1) In § 38 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2787) geändert worden ist, werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht" durch die Wörter „des Bundesarchivs" ersetzt.

(2) Das Gräbergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 2a werden die Wörter „die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)" durch die Wörter „das Bundesarchiv" ersetzt.

2.
In § 7 werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), Berlin," durch die Wörter „dem Bundesarchiv" ersetzt.

3.
In § 8 Satz 2 werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), Berlin," durch die Wörter „des Bundesarchivs" ersetzt.

(3) In Artikel 2 § 5 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-7, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 183 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht" durch die Wörter „dem Bundesarchiv" ersetzt.

(4) Die Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1133-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a)
In den Buchstaben a und c werden jeweils die Wörter „die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), Berlin" durch die Wörter „das Bundesarchiv" ersetzt.

b)
In Buchstabe b werden die Wörter „, Abteilung Militärarchiv, das den Antrag, soweit er nicht erledigt werden kann, zur weiteren Prüfung an die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), Berlin weiterleitet" gestrichen.

2.
In § 15 Absatz 2 werden die Wörter „die Deutsche Dienststelle (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a)" durch die Wörter „das Bundesarchiv" ersetzt.


1.
In Satz 1 werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht - Deutsche Dienststelle (WASt) -, Berlin" durch die Wörter „dem Bundesarchiv" ersetzt.

2.
In Satz 2 werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle (WASt)" durch die Wörter „dem Bundesarchiv" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 WAStGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WAStGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 WAStGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.01.2019)
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 und 3 treten an dem Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 15 11. ZustAnpV Änderung der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
... Teil III, Gliederungsnummer 1133-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257 ; 2019 I S. 496) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht sowie der Artikel 2 und 3 des Gesetzes zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
B. v. 12.04.2019 BGBl. I S. 496
Bekanntmachung WAStGEGBek
... vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Artikel 2 und 3 dieses Gesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ...

Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
Artikel 3 IntGüRVGEG Änderung des Personenstandsgesetzes
... 1 Nummer 4 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257 ) geändert worden ist, wird die Angabe „Satz 1" ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 5 EheRAnpG Änderung der Personenstandsverordnung
... Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...