- 1.
- In § 1 Absatz 2a werden die Wörter „die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)" durch die Wörter „das Bundesarchiv" ersetzt.
- 2.
- In § 7 werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), Berlin," durch die Wörter „dem Bundesarchiv" ersetzt.
- 3.
- In § 8 Satz 2 werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), Berlin," durch die Wörter „des Bundesarchivs" ersetzt.
(3) In Artikel 2 § 5 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-7, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch
Artikel 183 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht" durch die Wörter „dem Bundesarchiv" ersetzt.
(4) Die Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1133-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch
Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In den Buchstaben a und c werden jeweils die Wörter „die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), Berlin" durch die Wörter „das Bundesarchiv" ersetzt.
- b)
- In Buchstabe b werden die Wörter „, Abteilung Militärarchiv, das den Antrag, soweit er nicht erledigt werden kann, zur weiteren Prüfung an die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), Berlin weiterleitet" gestrichen.
- 2.
- In § 15 Absatz 2 werden die Wörter „die Deutsche Dienststelle (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a)" durch die Wörter „das Bundesarchiv" ersetzt.
- 1.
- In Satz 1 werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht - Deutsche Dienststelle (WASt) -, Berlin" durch die Wörter „dem Bundesarchiv" ersetzt.
- 2.
- In Satz 2 werden die Wörter „der Deutschen Dienststelle (WASt)" durch die Wörter „dem Bundesarchiv" ersetzt.
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht sowie der Artikel 2 und 3 des Gesetzes zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
B. v. 12.04.2019 BGBl. I S. 496
Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639