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Artikel 2 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (BrTzEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 SGB IV § 7c

In § 7c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I S. 2016) geändert worden ist, wird im ersten Halbsatz nach der Angabe „§ 8" die Angabe „oder § 9a" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BrTzEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BrTzEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
Artikel 4 QuaChaG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2384 ) geändert worden ist, werden die Wörter „zwei Monate oder 50 Arbeitstage" ...