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Artikel 3 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (BrTzEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Dezember 2018.

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