WpAV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 26.06.2017 geltenden Fassung | WpAV n.F. (neue Fassung) in der am 26.06.2017 geltenden Fassung durch Artikel 13 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel Abschnitt 1 Anwendungsbereich § 1 Anwendungsbereich Abschnitt 2 Anzeige von Verdachtsfällen § 2 Inhalt der Anzeige § 3 Art und Form der Anzeige Abschnitt 3 Veröffentlichung und Mitteilung von Informationen, Insiderverzeichnisse Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 3a Art der Veröffentlichung von Informationen § 3b Sprache der Veröffentlichung § 3c Mitteilung der Veröffentlichung Unterabschnitt 2 Veröffentlichung und Mitteilung von Insiderinformationen § 4 Inhalt der Veröffentlichung § 5 Art der Veröffentlichung § 5a Mitteilung der Veröffentlichung § 6 Berechtigte Interessen für eine verzögerte Veröffentlichung § 7 Gewährleistung der Vertraulichkeit während der Befreiung von der Veröffentlichungspflicht § 8 Inhalt der Mitteilung § 9 Art und Form der Mitteilungen Unterabschnitt 3 Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften § 10 Inhalt der Mitteilung § 11 Art und Form der Mitteilung § 12 Inhalt der Veröffentlichung § 13 Art der Veröffentlichung § 13a Mitteilung der Veröffentlichung Unterabschnitt 4 Insiderverzeichnis § 14 Inhalt des Verzeichnisses § 15 Berichtigung § 16 Aufbewahrung und Vernichtung Unterabschnitt 5 Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils § 17 Inhalt der Mitteilung § 17a Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes § 18 Art, Form und Sprache der Mitteilung § 19 Inhalt und Format der Veröffentlichung § 20 Art und Sprache der Veröffentlichung § 21 Mitteilung der Veröffentlichung Unterabschnitt 6 Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten § 22 Art und Sprache der Veröffentlichung § 23 Mitteilung der Veröffentlichung § 24 Verfügbarkeit der Finanzberichte und Zahlungsberichte Unterabschnitt 7 Wahl des Herkunftsstaates § 25 Art der Veröffentlichung Unterabschnitt 8 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben § 26 Art, Sprache und Mitteilung der Veröffentlichung Abschnitt 4 Inkrafttreten § 27 Inkrafttreten | |
(Text alte Fassung) Anlage (zu § 17 Absatz 1 bis 3) Stimmrechtsmitteilung | (Text neue Fassung) Anlage (zu § 17 Absatz 1 bis 3) Stimmrechtsmitteilung *) |
Anlage (zu § 17 Absatz 1 bis 3) Stimmrechtsmitteilung | Anlage (zu § 17 Absatz 1 bis 3) Stimmrechtsmitteilung *) |
--- *) Anm. d. Red.: In den Vordrucken nicht konsolidierte Änderungen: - Artikel 13 G. v. 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822): In Nummer 3 werden nach dem Wort 'Name' die Wörter 'sowie bei natürlichen Personen Geburtsdatum' eingefügt. | |