Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Schweinepest-Verordnung (SchwPestVNB 2018-2 k.a.Abk.)

B. v. 16.12.2018 BGBl. I S. 2594 (Nr. 47); Geltung ab 21.12.2018
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 21. Dezember 2018 SchwPestV Anlage

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2589) wird nachstehend der Wortlaut der Schweinepest-Verordnung in der vom 21. Dezember 2018 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 20. März 2018 (BGBl. I S. 383),

2.
den am 21. Dezember 2018 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und Änderungshistorie siehe Schweinepest-Verordnung)



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