Zitierungen von § 14 TierZG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 TierZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierZG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 TierZG Verwendung des Samens
... nur im Auftrag von Besamungsstationen oder Samendepots in Tierbeständen der Abnehmer nach § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 verwenden. (2) Als Besamungsbeauftragte dürfen nur Personen tätig ...
§ 18 TierZG Besamungsstationen, Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheiten
... bedürfen der Erlaubnis. Satz 1 gilt nicht für Besamungsstationen im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 und Embryo-Entnahmeeinheiten im Sinne des § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3. (2) ...
§ 19 TierZG Verordnungsermächtigungen
... und gleichwertiger Ausbildungen zu regeln, 3. für Besamungsstationen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Embryo-Entnahmeeinheiten nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Vorschriften zu erlassen ...
§ 23 TierZG Bußgeldvorschriften
... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aushändigt, 11. entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 , auch in Verbindung mit Satz 2, oder Nummer 3 oder § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2, auch ... Satz 2, oder Nummer 3 Samen, Eizellen oder Embryonen anbietet oder abgibt, 12. entgegen § 14 Absatz 2 Satz 1 oder § 16 Absatz 2 Satz 1 Samen, Eizellen oder Embryonen abgibt, 13. entgegen ... 1 oder § 16 Absatz 2 Satz 1 Samen, Eizellen oder Embryonen abgibt, 13. entgegen § 14 Absatz 3 Satz 1 oder § 16 Absatz 3 Satz 1 nicht sicherstellt, dass die Samen, Eizellen oder Embryonen dort ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2904
§ 1 TierZDV Begriffsbestimmungen
... Nummer 7 des Tierzuchtgesetzes, wobei a) eine nationale Besamungsstation im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierzuchtgesetzes nach den tierzuchtrechtlichen Vorschriften für die Abgabe von Samen innerhalb Deutschlands ... innerhalb Deutschlands zugelassen ist und b) eine EU-Besamungsstation im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 des Tierzuchtgesetzes nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das innergemeinschaftliche Verbringen von Samen ... bei Schweinen eine individuelle Tiernummer; 7. Prüfsamen Samen, der nach § 14 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b des Tierzuchtgesetzes zur Verwendung in einen Prüfeinsatz nach § 2 Nummer 3 des Tierzuchtgesetzes vorgesehen ...
§ 14 TierZDV Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
... Aufzeichnungen über die Abgabe von Samen an den Tierhalter müssen im Fall des § 14 Absatz 2 Nummer 1 des Tierzuchtgesetzes für jedes Spendertier folgende Angaben enthalten: 1. das Datum der Abgabe, ...
§ 18 TierZDV Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit
... für die In-vitro-Befruchtung von Eizellen nur Samen verwendet wird, der den Anforderungen der §§ 14 und 15 des Tierzuchtgesetzes ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed