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Artikel 3 - Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung (4. DirektZahlDurchfVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

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