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Teil 3 - Notarverzeichnis- und -postfachverordnung (NotVPV)


Teil 3 Schlussvorschriften

§ 21 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. März 2019.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Katarina Barley

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