Schlussformel - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10 - (zu § 26 Absatz 1 Nummer 4 und 5, § 22a Absatz 1 und 4 Satz 4 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg sowie § 18 Absatz 2 Nummer 5, § 14a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 Satz 4 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) (BVerfGE20181218 k.a.Abk.)

B. v. 04.03.2019 BGBl. I S. 195 (Nr. 6)
Geltung ab 18.12.2018; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Schlussformel



Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Katarina Barley



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