Zweite Verordnung zur Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung (2. PEntgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.03.2019 BGBl. I S. 338 (Nr. 8); Geltung ab 22.03.2019
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 21 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294) verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. März 2019 PEntgV § 3, § 8

Die Post-Entgeltregulierungsverordnung vom 22. November 1999 (BGBl. I S. 2386), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Mai 2015 (BGBl. I S. 892) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „heranzuziehen, die" die Wörter „mit dem beantragenden Unternehmen in struktureller Hinsicht vergleichbar und" eingefügt.

2.
In § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 werden jeweils nach den Wörtern „in ihrem Amtsblatt" die Wörter „und auf ihrer Internetseite" eingefügt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. März 2019.

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Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Peter Altmaier



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