Auf Grund des
§ 21 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des
Postgesetzes vom
22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294) verordnet die Bundesregierung:
Die
Post-Entgeltregulierungsverordnung vom
22. November 1999 (BGBl. I S. 2386), die durch
Artikel 1 der Verordnung vom 29. Mai 2015 (BGBl. I S. 892) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „heranzuziehen, die" die Wörter „mit dem beantragenden Unternehmen in struktureller Hinsicht vergleichbar und" eingefügt.
- 2.
- In § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 werden jeweils nach den Wörtern „in ihrem Amtsblatt" die Wörter „und auf ihrer Internetseite" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. März 2019.