Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (GeschGehGEG k.a.Abk.)

G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 466 (Nr. 13); Geltung ab 26.04.2019
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Artikel 5 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb


Artikel 5 ändert mWv. 26. April 2019 UWG § 17, § 18, § 19

Die §§ 17 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 254), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 233) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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