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§ 5 - Benannte Betreiber-Zulassungsverordnung (PostBetrZuV k.a.Abk.)

V. v. 01.07.2019 BGBl. I S. 904 (Nr. 24)
Geltung ab 05.07.2019; FNA: 901-5-5-1 Postwesen

§ 5 Kosten der Zulassung



Für die Zulassung und deren Widerruf oder Rücknahme werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.

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