interne Verweise§ 134 ZApprO Abweichende Regelungen (vom 01.10.2021) ... dem 10. Juli 2024 durchgeführt. (6) Ist eine Berechnung der Bestehensgrenze nach § 74 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 noch nicht möglich, weil nicht mehr als 15 Prozent der Studierenden, die an demselben ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ... und der Zahnmedizin,". c) Die bisherige Nummer 8 wird Nummer 9. 38. In § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „nach der Mindeststudienzeit von fünf Jahren" durch die ... dem 10. Juli 2024 durchgeführt. (6) Ist eine Berechnung der Bestehensgrenze nach § 74 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 noch nicht möglich, weil nicht mehr als 15 Prozent der Studierenden, die an demselben ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13486/v224561.htm