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Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (4. FeVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 16. Juli 2019 4. FeVAusnV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2432) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. Juli 2019.

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