(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt den Tag, an dem die Vorschriften des Ersten IT-Änderungsstaatsvertrags nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Bundesgesetzblatt bekannt.*) Gleiches gilt für den Fall, dass der Erste IT-Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder nach
§ 12 Absatz 2 des IT-Staatsvertrags außer Kraft tritt.
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- Anm.
- d. Red.:
- *)
- Gemäß B. v. 13. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2851) trat der Vertrag am 1. Oktober 2019 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 8. August 2019.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
B. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2851