Abschnitt | UE | Sachgebiet | Lehrkraft1 |
1. | 1 | Einführung | Jurist, Betriebswirt, Fahrlehrer |
2. | 12 | Die Fahrschule | |
2.1 | Eröffnung einer Fahrschule - Neugründung, Übernahme einer Fahrschule - Kauf - Pacht | Jurist, Betriebswirt, Fahrlehrer | |
2.2 | Kriterien der Standortwahl - Lage - Konkurrenz - demographische Perspektiven | Jurist, Betriebswirt, Fahrlehrer | |
2.3 | Rechtsformen einer Fahrschule - natürliche Personen (Einzelunternehmen) - juristische Personen (GmbH, e. V., AG) verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes - BGB-Gesellschaft, Gemeinschaftsfahrschulen - Personengesellschaften - Kooperationen | Jurist | |
2.4 | Die Fahrschulerlaubnis und die Behörden - Fahrschulerlaubnisbehörde, Antragsverfahren, Eröffnung, Verlegung, Erweiterung, Widerruf, Rücknahme, Ruhen, Erlöschen, Zweigstellen | Jurist, Fahrlehrer | |
- Vertrag über Gründung einer Gemeinschaftsfahrschule - Kooperationsvertrag - Überwachung nach § 54 FahrlG - Ausstattung - Gewerbebetrieb - für Arbeitsschutz nach Landesrecht zuständige Behörden - Pflichtversicherung - Berufsgenossenschaft - Meldepflichten | | ||
2.5 | Vertragsrecht - Dienstvertrag - Werkvertrag - Kaufvertrag - Miet-, Pacht-, Leasing- oder Nutzungsvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Jurist | |
2.6 | Schließung der Fahrschule Natürliche Personen: - Verzicht, Stilllegung, Verkauf, Verpachtung - Tod des Inhabers Juristische Personen, Personengesellschaften: - Gesamtvollstreckung/Konkurs, Liquidation - Ausscheiden der für die verantwortliche Leitung des Aus- bildungsbetriebes bestellten Person, Fristen | Jurist, Fahrlehrer | |
3. | 4 | Investitionen, Finanzierung | |
3.1 | Investitionsbedarf - Unterrichtsraum - Lehrmittel - Ausbildungsfahrzeuge | Betriebswirt, Fahrlehrer | |
3.2 | Finanzbedarf - Eigenkapitalfinanzierung - Kreditfinanzierung - Leasing - Miete | Betriebswirt | |
4. | 20 | Management, Marketing und Werbung | |
4.1 | Erweiterter Raumbedarf - Fahrschulbüro - Geschäftsräume - Annahmestellen | Jurist, Betriebswirt, Fahrlehrer | |
4.2 | Büromanagement - Bürozeiten - Bürobesetzung | Jurist, Betriebswirt, Fahrlehrer | |
4.3 | Kooperation - Kooperationsmöglichkeiten - Gemeinschaftsfahrschule | Jurist, Betriebswirt, Fahrlehrer | |
4.4 | Aufzeichnungen nach dem Fahrlehrerrecht - Aufzeichnung der Arbeitszeit in geeigneter Form - Ausbildungsnachweis - Preisaushang - Datenverarbeitung in der Fahrschule - Aufbewahrung und Verjährung nach Fahrlehrerrecht | Jurist, Fahrlehrer | |
4.5 | Kundenbetreuung - Kundengewinnung - Kundenberatung - Kundenbindung | Betriebswirt, Fahrlehrer | |
4.6 | Absatzorientierung - Angebot und Nachfrage - Marktforschung | Jurist, Betriebswirt, Fahrlehrer | |
4.7 | Wettbewerbsrecht - unlauterer Wettbewerb/Irreführung - Sittenwidrigkeit | Jurist, Betriebswirt, Fahrlehrer | |
4.8 | Werbung - Planung - Budget - Werbemittel- und -medien | Jurist, Betriebswirt, Fahrlehrer | |
5. | 20 | Kalkulation und Rechnungswesen | |
5.1 | Kalkulation - Kostenermittlung - Kalkulation der Fahrschulpreise - Marktpreise | Betriebswirt | |
5.2 | Buchführung - Einnahmen-, Überschussrechnung - kaufmännische Buchführung | Betriebswirt | |
5.3 | Steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten - Einkommensteuer - Umsatzsteuer | Betriebswirt | |
5.4 | Bilanzen, Beratungen - Jahresabschluss - Steuerberatung - Betriebsberatung | Betriebswirt | |
5.5 | Liquiditätskontrolle - Status | Betriebswirt | |
5.6 | Finanzplan - Schuldendienst - Abgaben | Betriebswirt | |
5.7 | Steuervorauszahlungen - Rentabilitätsrendite - Umsatzrendite | Betriebswirt | |
5.8 | Rechnungsstellung - Geschäftsbedingungen - Mahnverfahren - Klage - Verrechnungsstelle | Jurist, Betriebswirt | |
5.9 | Zahlungsverkehr - Bareinnahmen und Barausgaben - Überweisungen, Daueraufträge - Homebanking | Jurist, Betriebswirt | |
6. | 12 | Arbeits- und Sozialrecht | |
6.1 | Personalwesen - mitarbeitende/r Ehefrau/Ehemann - angestellte Bürokraft (nebenberuflich, geringfügig oder hauptberuflich angestellt) - angestellter Fahrlehrer - „freier" Mitarbeiter - Vertretung des Inhabers im Einzelunternehmen - Ausbildungsfahrschulen/Ausbildungsfahrlehrer | Jurist, Betriebswirt | |
6.2 | Arbeitsrecht - Anstellungsvertrag Auflagen, Klauseln, Fristen, Lohn, Gehalt - Arbeitszeit Arbeitszeitrechts-, Sonn- und Feiertagsgesetz - Krankheit - Urlaub, Weiterbildung - Abmahnung - Kündigung - Arbeitsgericht | Jurist | |
6.3 | Sozialrecht/Versicherung - Krankenversicherung - Krankenkasse - Altersvorsorge - Sozialversicherung - Risikoversicherung | Jurist, Betriebswirt | |
1 | Lehrgangsabschluss - Ausgabe der Teilnahmebescheinigung | Jurist, Betriebswirt, Fahrlehrer |
Abschnitt | Zeit | Verantwortliche Lehrkraft gemäß § 9 DV-FahrlG | |
„4.1.1 | 72 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten" | |
Lfd. Nr. | Lernthemen | Inhalte | Unterrichtseinheiten (45 Minuten) |
1 | Einführung | ||
1.1 | Der Ausbildungs- und Fahrschulbetrieb | Kennenlernen - der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule - der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation - der Mitarbeiter der Fahrschule - der Organisation der Fahrschule - der Geschäftszeiten der Fahrschule - der Ausbildungsfahrzeuge | - |
1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbil- dungsfahrlehrers | |
1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehrer- anwärters Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegen- über - den ihm anvertrauten Personen, - den Fahrschülern (§ 6 FahrlG), - den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die ver- antwortliche Leitung der Fahrschule bestell- ten Person und des Ausbildungsfahrlehrers | |
2 | Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Prüfung | ||
2.1 | Theoretischer Unterricht | ||
2.1.1 | Vorbesprechung | - Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Ab- satz 6 FahrschAusbO - Materialien und Medien - Lernziele des Unterrichts | 10 |
2.1.2 | Hospitation | - Beobachten mehrerer verschiedener Lektio- nen des Grundstoffs und des klassenspezi- fischen Stoffs der Klasse B | |
2.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita- tion - Entwickeln von Strategien für die Durchfüh- rung des eigenen Theorieunterrichts | |
2.2 | Praktischer Unterricht/praktische Prüfung | ||
2.2.1 | Vorbesprechung | - Organisation und Konzeption der prakti- schen Ausbildung - Lernstand der Fahrschüler - Lernziele der Fahrstunde | 15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusO |
2.2.2 | Hospitation | - Beobachten der Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen - Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen | |
2.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita- tion - Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahr- stunden | |
3 | Durchführung von theoreti- schem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | ||
3.1 | Theoretischer Unterricht in An- wesenheit des Ausbildungsfahr- lehrers | ||
3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs Beschreiben - der Lerngruppen - der Ziele und Inhalte - der Methoden und Medien | 12 |
3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B | |
3.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten des Unterrichts und der Lern- standsdiagnose beim Fahrlehreranwärter - Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse - Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters | |
3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungs- fahrlehrers | ||
3.2.1 | Vorbesprechung | - Planen der Fahrstunde - Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen - Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbil- dungsschwerpunkte | 16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO |
3.2.2 | Durchführung | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern - Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands | |
3.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Fahrstunde und Lernstands- diagnose beim Fahrlehreranwärter - Strategien entwickeln, um gewonnene Er- kenntnisse zu nutzen - Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters | |
3.3 | Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife | ||
3.3.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststel- lung der theoretischen/praktischen Prüfungs- reife eines Fahrschülers - Kriterien und Methoden | 8 |
3.3.2 | Durchführung | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Fest- stellung der Prüfungsreife des Fahrschülers | |
3.3.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Feststellung der theoreti- schen/praktischen Prüfungsreife - Strategien entwickeln, um gewonnene Er- kenntnisse zu nutzen | |
4 | Durchführung von theoreti- schem und praktischem Un- terricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | ||
4.1 | Theoretischer Unterricht | - Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B - Reflektieren des Unterrichts - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 18 |
4.2 | Praktischer Unterricht | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen - Reflektieren der Fahrstunden - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 120 |
4.3 | Feststellung der Prüfungsreife | - Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife - Abstimmen der Entscheidung der Prüfungs- reife mit dem Ausbildungsfahrlehrer | 5 |
5 | Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | ||
Durchführung | - Erledigen der Formalitäten - Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschü- lers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahr- lehrers - Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 6 | |
6 | Individuelle Aufteilung | ||
Durchführung | Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahr- lehrer und Fahrlehreranwärter | 120 | |
Gesamt | 330 |
Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„302.2 | der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG) oder der Seminarerlaubnis Ver- kehrspädagogik (§ 46 FahrlG) einschließlich der Ausfertigung des Fahrlehrerscheins | 40,90". |
Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„302.6 | der Anwärterbefugnis einschließlich der Ausfertigung des Anwärter- scheins der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG) oder der Seminarerlaubnis Ver- kehrspädagogik (§ 46 FahrlG) einschließlich der Ausfertigung des Fahrlehrerscheins der Fahrschulerlaubnis, der Zweigstellenerlaubnis oder der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 2 Satz 4, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG nach vorangegangener Versagung, Rücknahme oder Widerruf oder nach vorangegangenem Verzicht | 33,20 bis 256,00". |
Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„303.1 | der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG) oder der Seminarerlaubnis Ver- kehrspädagogik (§ 46 FahrlG) einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins oder eines Anwärterscheins | 40.90". |
Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„310 | Versagung (außer der etwaigen Gebühr nach Nummer 308) der Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis (§ 45 FahrlG), der Seminarerlaubnis Verkehrs- pädagogik (§ 46 FahrlG), der Anwärterbefugnis, der Fahrschul- erlaubnis, der Zweigstellenerlaubnis, der amtlichen Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte, eines Aus- oder Fortbildungs- trägers nach § 45 Absatz 2 Satz 4, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG oder deren Änderung | 33,20 bis 256,00". |