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Synopse aller Änderungen des ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020 am 08.12.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 8. Dezember 2020 durch § 7 des ERP-WPG 2021 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ERP-WPG 2020.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.12.2020 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 08.12.2020 geltenden Fassung
durch § 7 G. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2619
(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Befristung


(Text alte Fassung)

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2021 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2021 außer Kraft. *)


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*) Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021 wurde am 7. Dezember 2020 verkündet.